Rüstungsaltlasten an der Ostseeküste

Aktuelle Informationen über das Phosphorproblem auf Usedom

www.aet-umweltplanung.de

aktualisiert: 2.2.2023

Prolog

Er ist das Gold der Ostsee: Bernstein. Doch wer auf Usedom Bernstein sammelt, sollte vorsichtig sein. Denn der vermeintliche Bernstein könnte sich als Phosphor entpuppen, mit verheerenden Folgen.

Die Berichte über Phosphorverbrennungen bei Strandbesuchern auf Usedom in den ZDF Sendereihen 'Frontal' und 'Abenteuer Wissen' (12.05.98 bzw. 19.10.05) haben dieses seit Jahrzehnten bestehende Problem erstmals der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Verschiedene schreibende Medien (u.a. dpa, Hamburger Abendblatt, Spiegel, Spiegel online, Stern, Süddeutsche Zeitung) und weitere Fernsehsender (u.a. 3sat, MDR, NDR, Pro Sieben, SWR) haben seitdem wiederholt über die unheimlichen Vorgänge an den Urlaubsstränden auf Usedom berichtet.

 

Hinweisschild Usedom - Frühjahr 2005; Foto S. Nehring

 

Die Berichte in den Medien sind natürlich immer sehr kurz gehalten und geben nur ausgewählte Informationen und Hintergründe wieder. Mit Unterstützung diverser Fachbehörden und Experten werden im Nachfolgenden die wichtigsten Fakten vorgestellt.

Nur auf Basis einer sach- und fachgerechten Bewertung aller Erkenntnisse sind eine zukunftsorientierte Lösung und der nachhaltige Schutz aller Strandbesucher auf Usedom - Einheimische und Urlauber - zu gewährleisten.

Denn bis heute ist das Phosphorproblem auf Usedom akut:

  • So gab es im August 2011, im April 2012 und im April/Mai 2013 mindestens SIEBEN schwer verletzte Strandbesucher durch Weißen Phosphor aus Weltkriegsbrandbomben.

  • Nach Aussagen behandelnder Ärzte, kommt es jedes Jahr zu mehreren Vorfällen, die jedoch nur noch selten an die Medien gemeldet werden, um den Tourismus nicht "unnötig" zu schaden.

  • Insgesamt sind seit Ende des 2. Weltkrieges bis heute hunderte Strandbesucher auf Usedom durch Weißen Phosphor verletzt worden. Wahrscheinlich sind auch Todesfälle vorhanden.

  • Trotz dieser vielen Schadensfälle gibt es bis heute keine Anstrengungen durch die zuständigen Behörden, das Problem nachhaltig zu lösen. Viel mehr wird sogar versucht, durch "Vogel Strauß Politik" die gesamte Problematik einfach zu negieren, in dem die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aktuell zum Phosphorproblem überraschenderweise verlautbart hat: "Der Landesregierung sind bislang keine Schadensfälle bekannt, die belegbar auf eingesetzte, versenkte oder aufgefischte Munition oder Munitionsreste in der Ostsee zurückzuführen sind." (Drs. 05/1232 vom 29.02.2008). Ein Affront für jedes Opfer! Und ein Widerspruch zur seit vielen Jahren geführten internen Unfallstatistik des landeseigenen Munitionsbergungsdienstes im Geschäftsbereich des Schweriner Innenministeriums, in der eine Vielzahl von derartigen Schadensfällen offiziell gelistet ist.

  • Auch die wiederholte Äußerung zuständiger Stellen (z.B. am 24. Juni 2013 im ZDF Mittagsmagazin), dass die seit 1998 aufgestellten Schilder "vom Kommunalversicherer als auch durch die Gerichte anerkannt" seien, also keine Rechtsansprüche wie Schadensersatz und Schmerzengeld der Verletzten bestehen, ist vor dem Hintergrund vorhandener Sicherheitsstandards zum Umgang mit der Chemikalie Weißer Phosphor zu hinterfragen. Z.B. würde jeder Chemielehrer eine grobe Verletzung seiner Pflichten begehen, würde er im Unterricht einen Schüler Weißen Phosphor mit bloßen Händen anfassen lassen. Das soll für Strandbesucher nicht gelten?

 

Das Phosphorproblem auf Usedom

 

0. Ausgangslage

Bei Bombardierungen von militärischen Einrichtungen an unseren Küsten während beider Weltkriege verfehlte ein nicht unbeträchtlicher Anteil von Munition ihr Ziel und fiel ins Meer. Zusätzlich wurden vor allem nach Ende des 2. Weltkrieges große Mengen konventioneller und chemischer Kampfmittel in Nord- und Ostsee größtenteils in direkter Küstennähe versenkt.

Heute, über 60 Jahre nach Kriegsende, kommt es hierdurch immer noch zu Schadensfällen, da die meisten munitionsbelasteten Gebiete bisher nicht saniert worden sind.

Ein Unfallschwerpunkt liegt im Strandbereich der Ostsee-Insel Usedom, wo phosphorhaltige Brandmittel regelmäßig angeschwemmt werden und als vermeintlicher Bernstein zu schweren Verbrennungen bei Sammlern führen.

Diese Gefahren an unseren Stränden sind bisher wenig beachtet worden. Speziell für den Fall Usedom stellen sich folgende Fragen:

  1. Woher stammt der Phosphor?

  2. Wie gefährlich ist der Phosphor?

  3. Welche Arten von Schadensfällen sind bekannt bzw. möglich?

  4. Wie häufig treten Schadensfälle bei Strandbesuchern auf?

  5. Wie versuchen die zuständigen Stellen und Behörden das Problem zu lösen?

  6. Welche sinnvollen Maßnahmen gibt es, um Schadensfälle bei Strandbesuchern in Zukunft zu verhindern?


 

1. Woher stammt der Phosphor?

Bombardierungen

Der Weiße Phosphor an den Stränden von Usedom stammt zum einen aus einer Bombardierung der deutschen Heeresversuchsanstalt für Raketenforschung in Peenemünde durch die Briten am 18.8.1943.

Durch britische Luftaufklärung wurde im Sommer 1943 die Heeresversuchsanstalt in Peenemünde auf Usedom entdeckt. Es wurde umgehend durch das Londoner Kriegskabinett beschlossen, die Anlagen zu bombardieren. Am 17.8.1943 starteten nach dem Erhalt des Codewortes „Hydra“ 596 viermotorige Bomber (324 Lancaster, 218 Halifax, 54 Stirling) der Royal Air Force aus unterschiedlichen Stationierungsorten in Großbritannien Richtung Usedom (Bild 1). Am 18.8. um 1.09 Uhr wurden von vorausfliegenden Pfadfinderflugzeugen spezielle Markierungsbomben abgeworfen, die das eigentliche Zielgebiet bei Pennemünde für die nachfolgenden Bomber kenntlich machen sollten. Durch Irrtümer der führenden Zielmarkierer, die ihre Leuchtbomben zu weit südlich und zu weit östlich abwarfen, verfehlten die britischen Bomber anschließend einen Großteil ihrer Ziele.

Nach Unterlagen der Royal Air Force und des Munitionsbergungsdienstes MV fielen ca. 1.400 Sprengbomben mit einem Gesamtgewicht von über 600 Tonnen und ungefähr 36.000 Brandbomben (ca. 32.000 Stabbrandbomben mit einem Gesamtgewicht von ca. 64 Tonnen sowie ca. 4.100 Phosphorbrandbomben mit einem Gesamtgewicht von ca. 56 Tonnen) zwischen Trassenheide und Peenemünde in die Ostsee von der Strandlinie bis maximal ca. 2 km seewärts (Bild 1).

Da die Zünder nicht für Seeziele vorgesehen waren, dürften die Brandbomben nach Aussage des Munitionsbergungsdienstes MV der DDR beim Wasseraufschlag kaum detoniert sein. Möglicherweise sind einige Phosphorbrandbomben auf Grund ihrer Dünnwandigkeit aber geplatzt, wodurch der Weiße Phosphor um die Aufschlagsstelle leicht verteilt wurde, bevor er auf den Meeresgrund abgesunken ist. Die meisten Brandbomben werden jedoch nach Meinung des Munitionsbergungsdienstes MV der DDR unbeschädigt den Ostseegrund erreicht haben.

Bisher sind keine Räumungen in der Ostsee vor Usedom durchgeführt worden, so dass ein Großteil der abgeworfenen Spreng- und Brandbomben immer noch vor den Stränden liegen wird.

Nach Unterlagen der Royal Air Force wurden beim Angriff auf Peenemünde durch die deutschen Flak-Stellungen im Bereich Usedom mindestens 4 Lancaster- und 1 Halifax-Bomber abgeschossen, die, bevor sie ihre Bombenlast abwerfen konnten,  vor der Insel in die Ostsee gestürzt sind. Über ihren weiteren Verbleib ist nichts bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Spreng- und Brandbomben zumindest teilweise den Absturz unbeschadet überstanden haben. Insgesamt ist mit ca. 1 Tonne Phosphorbrandbomben in den Wracks zu rechnen.

 

Bombenteppich Usedom; Karte S. Nehring

Bild 1:

Bombardierung von Peenemünde durch die Briten am 18.8.1943 (verändert nach Tresp/Dietrich 1993: Bomben auf Peenemünde, Operation Hydra. Verlag Dietrich, Peenemünde).

 

Durch das Seewasser kommt es zur Korrosion und es ist zu vermuten, dass bis heute schon nach und nach die aus Stahlblech bestehenden Bombenkörper durchgerostet sind, so dass u.a. der Weiße Phosphor offen liegt. Etliche Bomben (die Mehrzahl?) werden aber noch intakt sein und erst in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ihre gefährliche Fracht freigeben.

Grundsätzlich ist bis heute nicht bekannt, ob der Weiße Phosphor auch in reiner Form an die Strände gespült wird, oder ob er sich - wie durch den Munitionsbergungsdienst MV vermutet  - über die Jahrzehnte mit den anderen Brandbombeninhaltsstoffen (vor allem Benzol und Kautschuk) vermischt hat und anschließend das klebrige Gemisch emulgiert ist. Es ist aus britischen Unterlagen bekannt, dass in Phosphorbrandbomben teilweise auch so genannter "Gelber Phosphor" in fester Form als Zündladung laboriert wurde. Gelber Phosphor ist Weißer Phosphor, der nicht hochrein ist, sondern Verunreinigungen zeigt. Beide Formen besitzen die gleichen Eigenschaften und identische Gesundheitsgefahren.

Den bisherigen Funden an den Usedomer Stränden nach handelt es sich bei den Brandbomben mit Phosphorfüllung nach Aussage des Munitionsbergungsdienstes MV der DDR vor allem um die britischen Bombentypen "INC 30 LB" und "Bomb Smoke 100 LB":

  • Die britische Brandbombe INC 30 LB besteht aus einem Stahlzylinder mit verstärkter Kopfplatte sowie einem Leitwerk (Länge insgesamt 83,1 cm, Durchmesser 12,7 cm). Sie ist rund 14 kg schwer und mit bis zu 4,5 kg brandstiftenden Munitionsinhaltsstoffen gefüllt (Bild 2). Es wurden während des 2. Weltkrieges vier verschiedene Baumuster (Mk I bis Mk IV) verwendet, wobei nach vorliegenden Erkenntnissen während der Bombardierung am 18.8.1943 nur das Baumuster Mk III abgeworfen wurde. In den Brandbomben des Typs Mk III waren bis zu 0,6 kg fester Weißer bzw. Gelber Phosphor als Zündladung sowie bis zu 80 g flüssiger Weißer bzw. Gelber Phosphor in der bis zu 4 kg schweren Brandladung (Benzol-Kunstharz- oder Benzin-Kautschuk-Gemisch) laboriert.

  • Die britische Brandbombe Bomb Smoke 100 LB ist rechteckig und wird auch als Phosphorkanister bezeichnet (Größe 24x24x42 cm). Die Blechkanister wurden unmittelbar vor dem Beladen der Einsatzflugzeuge mit jeweils 40 kg Phosphorlösung gefüllt und zu je vier Stück in spezielle Abwurfbehälter gebettet.

Die Funde an den Usedomer Stränden überraschen, da letzterer Bombentyp nicht während des Bombenangriffs am 18.8.43 durch die Briten verwendet wurde. Bis heute ist nicht bekannt, auf welche Art und Weise die Phosphorkanister an die Usedomer Küste gelangt sind.

Bei weiteren Angriffen auf Peenemünde 1944 durch die USA wurden zwar insgesamt mindestens 1655 Tonnen Sprengbomben und 142 Tonnen Brandbomben abgeworfen; Phosphorbomben bzw. -kanister sollen jedoch hierbei keine Verwendung gefunden haben.

 

Britische Brandbombe; Bild S. Nehring

Bild 2:

Die britische Brandbombe mit Phosphorfüllung (INC 30 LB) aus dem 2. Weltkrieg.

 

Verklappungen

Möglicherweise hängen die Funde der Phosphorkanister auch mit den nach dem 2. Weltkrieg durch die Alliierten beauftragten massenhaften Verklappungen chemischer und konventioneller Kampfmittel in der Ostsee zusammen. In Fässern, Granaten und Bomben lagern u.a. Kampfstoffe wie Senfgas, Tabun, Zyklon B und Clark bis heute auf dem Meeresboden vor der Usedomer Küste; ob hierbei auch Phosphorbomben/kanister oder andere phosphorhaltige Kampfmittel (z.B. Leuchtspurmunition, Rauchbomben, Signalmittel) entsorgt wurden, ist unbekannt.

 

Manöver der NVA

Die vor der Nordwest-Spitze Usedoms liegenden Schiffswracks wurden seit den 1970er Jahren durch die Luftwaffe der DDR und anderer Ostblockstaaten bei Übungen und Manövern teilweise mit phosphorhaltiger Munition beschossen; ob auch andere Phosphormunition z.B. durch die Marine zum Einsatz kam, ist unbekannt. Heute ist dieses Gebiet für die Schifffahrt gesperrt (Bild 1), da die gesamte verschossene Munition inkl. aller Blindgänger dort noch liegt. Inwieweit unverbrannte Massenanteile einen relevanten Beitrag zum bekannten südöstlich gelegenen Phosphorproblemgebiet leisten, ist unbekannt.

 


 

2. Wie gefährlich ist der Phosphor?

Berechnungen des Munitionsbergungsdienstes MV der DDR ergaben, dass sich 40 bis 60 Tonnen Weißer Phosphor auf dem Meeresgrund direkt vor den Usedomer Stränden befinden sollen. Diese Mengenangabe erscheint nach den heutigen Erkenntnissen als deutlich zu hoch, jedoch wurde eine genaue Differenzierung der verschiedenen Herkünfte des Weißen Phosphors bei Usedom durch die zuständigen Behörden leider bis heute nicht vorgelegt.

Nach den vorliegenden Unterlagen fielen speziell durch die Bombardierung am 18.8.43 wahrscheinlich 1,2 bis 2,5 Tonnen Weißer Phosphor (Zündladung) sowie mindestens 13 Tonnen einer phosphorhaltigen Brandladung zwischen Trassenheide und Peenemünde in die Ostsee. Wahrscheinlich haben sich die bis zu 2,5 Tonnen Weißer Phosphor nach Abwurf über die Zeit zumindest teilweise mit der Brandladung vermischt.

Der wasserunlösliche wachsartige Weiße Phosphor sowie die phosphorhaltige Brandladung sind im Meer persistent, d.h. sie werden nicht natürlicherweise abgebaut und sind auch nach Jahrzehnten noch komplett vorhanden.

 

Selbstentzündung

Feuchter Weißer Phosphor entzündet sich nicht, d.h., dass am Spülsaum, wo u.a. Bernsteinsucher unterwegs sind, der Phosphor offen liegt. Erst wenn der Phosphor (in der Hosentasche) getrocknet ist, entzündet er sich durch Oxidation an der Luft spontan von selbst und verbrennt mit einer Temperatur von bis zu 1.300° C (Bild 3). Die Flamme ist somit heißer als die von im Vietnam-Krieg verwendeten Napalm.

Löschen von brennendem Weißem Phosphor ist - wie in den ZDF Filmen eindrucksvoll gezeigt wurde - mit drauf gegossenem Wasser nicht wirklich möglich; nach Weglaufen des Wassers flammt der Phosphor sofort wieder auf. Außerdem bildet sich bei Verwendung von Wasser als Löschmittel stark ätzende Phosphorsäure. Rennen in ein Gewässer stoppt zumindest kurzfristig die Flammen, die starken Schmerzen zwingen aber zurück an den Strand. Nur das Überdecken mit feuchter Erde oder das Abstreifen des brennenden klebrigen Phosphors von der Haut (natürlich nicht mit bloßen Händen!) stoppt letztendlich die Verbrennungen.

 

Weißer Phosphor im Labor; Fotos S. Nehring

Bild 3:

Gekaufter Weißer Phosphor im Labor (oben), von dem (mitte) ein kleines Stück nach Selbstentzündung (unten) eine offene heiße Flamme und charakteristischen weißen Rauch zeigt.

 

Giftwirkung

Weißer Phosphor gehört zu den giftigsten anorganischen Stoffen, die wir kennen.

1. Verschlucken:

Die orale Aufnahme von 0,1 g ist für einen Erwachsenen tödlich; entsprechend geringere Konzentrationen gelten für Kinder.

Bei einer akuten Vergiftung tritt zuerst eine lokale Reizwirkung des Magens auf, die durch Übelkeit und Erbrechen erkennbar wird. Nach zwei bis drei Tagen sind bereits schwere Leberschädigungen, blutiges Erbrechen, Magenkrämpfe sowie Blutungen an Schleimhäuten zu beobachten. Der Tod tritt unter Schwäche und Benommenheit jedoch erst nach 5 bis 10 Tagen ein, da die Giftwirkung auf einer schleichenden Störung der Eiweiß- und Kohlenhydratsynthese beruht.

Allgemein gilt als kritische Dosis mit Todesfolge: 1 mg Weißer Phosphor/ kg Körpergewicht (d.h. für ein ca. 6-jähriges Kind mit einem Körpergewicht von 25 kg beträgt die kritische Dosis 0,025 g; allein durch die Bombardierung am 18.8.43 gelangten somit weit über 10 Millionen tödliche Dosen für Kinder an den Usedomer Stränden ins Meer).

Verschluckter oder durch die Brandwunden aufgenommener Phosphor erzeugt unterhalb letaler Dosen chronische Schäden u.a. an Leber, Lunge und Nieren, die im Allgemeinen erst Jahre später diagnostiziert werden.

2. Aufnahme über die Haut:

Schon durch das Anfassen von Weißen Phosphor mit bloßen Händen besteht eine hohe Gesundheitsgefährdung, da Weißer Phosphor auch durch intakte Haut aufgenommen wird; aus diesem Grund würde ein Mitglied eines Munitionsbergungsdienstes Weißen Phosphor natürlich nur mit Zange und speziellen Schutzhandschuhen anfassen, so wie man es im ZDF Film auch sehen konnte.

3. Einatmen:

Trockener Weißer Phosphor entzündet sich an der Luft spontan und verbrennt zu stark giftigen Phosphorpentoxid, das mit der Luftfeuchtigkeit weißen Phosphorsäurenebel bildet (Bild 4). Die gebildete Phosphorsäure ist stark hygroskopisch (wasserziehend), wodurch die Rauchentwicklung noch verstärkt wird. Der Rauch reizt Augen und Atemwege.  Verstärktes Einatmen des Phosphorrauchs führt dazu, dass an den Schleimhäuten Meta- und Orthophosphorsäure aus der Reaktion des Phosphorpentoxids mit Wasser entsteht. Die Säuren führen zu stark schmerzenden Verätzungen, in schweren Fällen kann dies zu Lungenödemen führen.

 


 

3. Welche Arten von Schadensfällen sind bekannt bzw. möglich?

Technischer weißer bzw. gelber Phosphor besitzt eine vergleichsweise hohe Dichte von 1,82 und ist damit deutlich schwerer als Seewasser mit einer Dichte von ungefähr 1. Phosphor besitzt somit eigentlich keine große Schwimmfähigkeit. Zum Vergleich: Bernstein besitzt eine Dichte von 1,1.

Durch den Munitionsbergungsdienst MV der DDR wurde schon 1979 in Laboruntersuchungen jedoch festgestellt, dass

1. sich der Phosphor in den Brandbomben über die Jahrzehnte größtenteils mit den anderen Brandbombeninhaltsstoffen (Benzol-Kunstharz bzw. Benzin-Kautschuk) vermischt hat und anschließend das klebrige Gemisch emulgiert ist und

2. die emulgierten Phosphorklumpen nur eine Dichte von 0,8 bis 0,9 besitzen.

Die Phosphorklumpen sind also leichter als Seewasser und werden nach Ansicht des Munitionsbergungsdienstes MV infolge bestimmter Strömungs- und Windverhältnisse in verschiedenen Tiefenschichten auftreibend an die Usedomer Strände geschwemmt.

Da die Dichte der Phosphorklumpen vor allem vom Verhältnis Phosphor / andere Inhaltsstoffe abhängt, können die Klumpen zumindest teilweise auch höhere Dichten als 0,9 besitzen. Mit einem einfachen Schwimmtest wären die Phosphorklumpen somit nicht sicher vom Bernstein zu unterscheiden. Eigene Schwimmversuche zeigten zudem, dass im Gegensatz zu den o.g. Ergebnissen des Munitionsbergungsdienstes kein einziger an den Usedomer Stränden gesammelter Phosphorklumpen leichter als Seewasser war.

 

Beim Bernsteinsammeln

Der angespülte Weiße Phosphor ist auch durch Profis nicht von Bernstein zu unterscheiden: Aussehen, Oberflächenstruktur, Gewicht etc. sind annähernd identisch (Bild 4).

 

Bild 4:

Bernstein oder Weißer Phosphor?

 

So haben in der Vergangenheit wiederholt Strandbesucher auf der Insel Usedom angeschwemmten Phosphor für Bernstein gehalten und in ihre Hosentaschen gesteckt. Sobald Phosphor aber nicht mehr mit Wasser bedeckt ist, trocknet und oxidiert er und entzündet sich innerhalb kürzester Zeit von selbst (siehe oben). Die betreffenden Sammler wurden dadurch zum Teil erheblich verletzt.

Schwerpunkt der Verletzungen ist meistens der Oberschenkel, da die Sammler oftmals den noch feuchten Bernstein einfach in ihre Hose gesteckt haben (Bild 5). Bei den bekannten Schadensfällen war der  "Bernstein" zwischen Fingerkuppe und Tennisball groß.

Weißer Phosphor verursacht Verbrennungen dritten Grades mit mehrere Zentimeter tiefen Nekrosen verbunden mit schlecht heilenden Wunden und der Bildung schmerzempfindlicher Narben.

Tückisch ist die Tatsache, dass Wasser den einmal brennenden Phosphor nur kurzfristig zu löschen vermag (siehe oben). Auch besitzen phosphorhaltige Brandmittel oftmals eine zäh klebrige Konsistenz, um eine bessere Haftung an Gebäuden und Personen zu erreichen. Nach Entzündung, die diesen Effekt noch verstärkt, ist daher eine Entleerung der Taschen nicht mehr möglich, und es kommt zusätzlich beim Versuch zu starken Verbrennungen an den Händen (Bild 5). Nur das Abdecken mit feuchter Erde oder die Entledigung der brennenden Kleidungsstücke bzw. des brennenden Phosphors von der Haut mit geeigneten Mitteln können die schmerzhaften Verbrennungen stoppen.

Auf Grund der schweren Verletzungen sind stationäre Krankenhausaufenthalte von bis zu 5 Wochen keine Seltenheit. Hierbei müssen oftmals auch Eigenhauttransplantationen durchgeführt werden. Zusätzlich müssen die Opfer oftmals viele Monate Verbände, Kompressionshosen etc. tragen. Phosphorverbrennungen sind mit Brandwunden im eigentlichen Sinne nicht vergleichbar, da sie das menschliche Gewebe viel stärker zerstören. Sie können lebenslang Schmerzen verursachen. Sie bleiben zudem lebenslang entstellend sichtbar, auch wenn teure kosmetische Korrekturen vorgenommen werden.  

 

Bild 5:

Phosphorverbrennungen einer Strandbesucherin auf Usedom.

(Fotos freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch Dr. Nowotny, Greifswald).

 

Beim Barfuß-Gehen

Schon das normale Barfuß-Gehen ist nicht ungefährlich. Ein älterer Bernsteinsammler berichtete, dass er vor einiger Zeit am Strand unbemerkt in ein Phosphorklümpchen getreten sei; als er sich in den Sand zum Sonnen legte, brannte auf einmal sein Hacken. Ihm seien auch weitere Personen bekannt, denen es ähnlich ergangen sei. Aus diesem Grund würde er nur noch mit Schuhen zum Bernsteinsammeln gehen und es auch jedem anderen dringend empfehlen.

Hieraus folgt, dass auch jede andere Strandaktivität wie z.B. Buddeln im Sand oder Hinsetzen nicht ungefährlich ist. Es liegen bisher aber überhaupt keine Erkenntnisse vor, in welchem Ausmaß heute Phosphorklumpen im direkten Sandstrandbereich in den oberflächennahen feuchten Horizonten lagern. Die üblicherweise mit Metalldetektoren durchgeführte Suche nach Munition und Munitionsresten ist bei frei liegendem Phosphor nicht anwendbar.

 

Beim Schwimmen

Da die gefundenen Phosphorklumpen leichter als Seewasser sind, ist davon auszugehen, dass Badende im Wasser treibende kleine Partikel Phosphor verschlucken könnten. Schon geringste Mengen Phosphor können schwerste innere Gesundheitsschäden verursachen (z.B. Leberzirrhose, Nierenschäden, Lungenödem), die u.U. erst nach Jahren diagnostiziert werden (siehe oben).

Im Rahmen der Untersuchungen zur Badewasserqualität wird den Usedomer Stränden regelmäßig eine sehr hohe Qualität zuerkannt. Das Vorhandensein von Phosphorpartikeln oder

-klumpen im Wasser oder am Strand wird hierbei aber nicht berücksichtigt.

Die Usedomer Strände werden auch regelmäßig mit dem internationalen Umweltsymbol "Blaue Flagge" ausgezeichnet. Die "Blaue Flagge" wird verliehen, wenn bestimmte Anforderungen bezüglich des Umweltmanagements, der Umweltkommunikation erfüllt sind, ausreichende Entsorgungsbereiche für (Sonder-)Abfälle und Abwasser und die standardgemäßen Sicherheitsaspekte beachten werden. Nach Auskunft der Geschäftsstelle "Blaue Flagge" werden Altlasten, auch wenn sie in direktem Kontakt zu den Badestränden liegen, als Bewertungskriterium grundsätzlich nicht berücksichtigt, bei Unfällen wird nur geprüft, ob ein vernünftiges Unfallmanagement vorhanden ist.

 

Problemfeld Traumatisierung

Neben den primären Gesundheitsschäden ist vor allem bei den Phosphorbrandopfern auch mit chronischen Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses zu rechnen.

In Gesprächen haben Personen, die durch Phosphor an den Stränden zu Schaden gekommen sind, wiederholt betont, dass durch die absolut unerwartete Selbstentzündung des "Bernsteins", verbunden mit einem nachfolgenden extrem stressigen und schmerzhaften Ereignis, jeder erneute Besuch eines Strandes mit Beklemmung und Angst verbunden ist.

Als ein besonders schmerzhaftes Problem entpuppt sich zusätzlich im Zuge der Behandlung der Verbrennungswunden der Verbandwechsel. Durch wiederholte Schmerzerlebnisse in der gleichen Körperregion kann es zu einer Festigung der Angstsymptomatik kommen, verbunden mit langwierigen Folgen für Körper und Seele. Aus diesem Grund werden vor allem Kinder bei der Behandlung oftmals in Vollnarkose versetzt, um eine Fixierung des Schmerzerlebnisses weitestgehend zu verhindern.

Die psychischen Prozesse bei einem Phosphorbrandopfer bedürfen also ebenfalls einer besonderen Aufmerksamkeit. Dies sollten insbesondere auch die für die Usedomer Strände zuständigen Behörden realisieren, die sich bisher den Opfern gegenüber vollkommen desinteressiert zeigen und Forderungen hinsichtlich Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld immer wieder abzuwehren versuchen.

 


 

4. Wie häufig treten Schadensfälle bei Strandbesuchern auf?

Bis heute gibt es keine offizielle Statistik, in denen alle Phosphorfunde und speziell auch alle Schadensfälle bei Strandbesuchern auf Usedom protokolliert werden.

In alten Akten der DDR kann man aber über einen besonders schweren Vorfall, der im Sommer 1979 stattgefunden hat, folgendes finden: Damals sind ca. 150 Badeurlauber durch angespülten Phosphor am Strandabschnitt zwischen Zempin und Koserow verletzt worden. Hintergrund waren hier seismische Untersuchungen im Rahmen einer Erdgas-Exploration auf Usedom, wodurch massiv Brandbomben, die in der Ostsee lagerten (Bild 6), in Bewegung geraten sind und es zu starken Phosphoranspülungen mitten in der Hochsaison gekommen ist. Die Strände wurden wochenlang gesperrt. Der angespülte Phosphor wurde durch über 50 abkommandierte Mitarbeiter diverser Behörden mit Schaufeln in mit Wasser gefüllte Eimer überführt und anschließend durch den Munitionsbergungsdienst der DDR entsorgt. Teilweise wurden auch Buhnen sowie größere Mengen angespültes Seegras durch den Phosphor in Brand gesetzt, so dass hier zusätzlich vielfach Brandbekämpfungen notwendig wurden.

 

Britische Brandbombe; Foto S. Nehring

Bild 6:

An den Usedomer Stränden geborgene aufgeplatzte Phosphorbrandbombe mit noch anhaftenden Phosphorresten (INC 30 LB, Leitwerk ist abgebrochen).

 

Bis zum Ende der DDR war ein Großteil des Strandgebiets zwischen Karlshagen und Peenemünde als militärisches Sperrgebiet ausgewiesen. Zugang zum Strand hatten dort nur Angehörige der Nationalen Volksarmee. Nach Aussage eines Arztes kam es damals zu einer Vielzahl von Unfällen bei Soldaten, die in ihrer Freizeit Bernstein gesammelt hatten. Besonders schwere Unfälle ereigneten sich bei Offizieren, die im Gegensatz zu den Mannschaftsdienstgraden, die nur reine Baumwollsportbekleidung besaßen, mit synthetischen Trainingsanzügen ausgestattet waren. Durch den brennenden Phosphor schmolzen die Fasern und verklebten sich stark mit der Haut. Die Ärzte mussten dann mit Messern den Betroffenen regelrecht die mit Chemiefasern und Phosphor verklebte Haut vom Körper großflächig abschneiden.

In einem Urteil des Oberlandesgericht Rostock aus dem Jahr 2001 (AZ 1 U 170/98) ist festgehalten, dass die beklagte Gemeinde vorgetragen hat, dass bis zum Jahre 1990 Phosphorunfälle im Strandabschnitt der Gemeinde häufiger vorgekommen seien. Zu Zeiten der DDR gab es auf Usedom große Ferienlager, in denen Bürger aus der gesamten DDR Urlaub machen durften. Auf Grund der immer wieder auftretenden Unfälle wurden Urlauber regelmäßig und gezielt vor Phosphor an den Stränden durch die Leitung der Ferienlager gewarnt.

In einem Urteil des Landgericht Stralsund aus dem Jahr 1998 (AZ 7 O 159/98) ist nachzulesen, dass eine Gemeinde auf Usedom vor Gericht angegeben hat, dass sich Phosphorfunde mit Schadensfällen bei Strandbesuchern durchschnittlich etwa einmal jährlich an ihrem Strandabschnitt ereignen.

In der 2003 erschienenen Fachzeitschrift "Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 13, S. 185-187" wird zu den Geschehnissen an den Usedomer Stränden ausgeführt : "Jährlich werden in der Chirurgischen Universitätsklinik Greifswald 1-2 Patienten mit derartigen Phosphorverbrennungen behandelt. Urlauber und Einheimische sind dabei gleichermaßen betroffen."  Teilweise wurden in dieser Klinik die Phosphoropfer stationär für mehrere Wochen behandelt.

In einem Urteil des Oberlandesgericht Rostock aus dem Jahr 2001 (AZ 1 U 170/98) bzgl. eines Vorfalls in 1996 ist nachzulesen, dass ein niedergelassener Arzt auf Usedom in den Jahren 1992 und 1994 "mehrere Strandbesucher mit Phosphorverbrennungen" behandelt hat.

Im Rahmen der Berichterstattung zu zwei Unfällen mit Phosphor bei Karlshagen im April 2012 wird erwähnt, dass in der Wolgaster Klinik nach Angaben der Krankenhausleitung pro Jahr zwei bis drei Patienten mit Phosphorverbrennungen behandelt werden.

Für den Zeitraum zwischen 1996 und Mai 2013 sind bisher mindestens 25 schwerere Schadensfälle bei Strandbesuchern zwischen Peenemünde und Trassenheide öffentlich bekannt geworden; diese Fälle wurden im Krankenhaus Wolgast, in der Uni-Klinik Greifswald oder durch Hausärzte behandelt.

Abschließend lässt sich feststellen, dass das genaue Ausmaß von Schadensfällen bei Strandbesuchern auf Usedom bis heute nicht bekannt ist.

  • Seit Ende des 2. Weltkrieges bis heute gibt es regelmäßig durch angespülten Phosphor verletzte Strandbesucher auf Usedom. Speziell seit 1979 bis heute sind mindestens 175 Strandbesucher auf Usedom schwer verletzt worden. Die Dunkelziffer wird beträchtlich sein.

  • Grundsätzlich muss von 1-2 schwereren Schadensfällen pro Jahr ausgegangen werden, plus einer bisher unbestimmten Dunkelziffer an kleineren direkten Schadensfällen und an Opfern, die an chronischen Spätfolgen leiden.

  • Phosphoropfer sind in den meisten Fällen Strandbesucher, die aus anderen Bundesländern Urlaub auf Usedom machen. Ein deutliches Indiz, dass bis heute nicht in einem ausreichendem Maße vor der Gefahr durch Phosphor auf Usedom gewarnt wird.

  • Hinweise auf Todesfälle: Ungeklärt ist bis heute das genaue Ausmaß von Todesfällen durch Phosphor an den Usedomer Stränden. In einem internen Schriftsatz des Munitionsbergungsdienstes der DDR aus dem Jahr 1982 steht, dass "Phosphorfunde an den Stränden in der Vergangenheit wiederholt zu schweren Unfällen mit teilweise tödlichem Ausgang führten." Weitere Details werden aber nicht angegeben. Offenbar gibt es auch einen Todesfall bei einem Kind, worüber die Mutter in einem autobiographischen Buch berichtet haben soll; leider konnte dieses Buch bisher bibliographisch nicht ermittelt werden.

Sollten Sie Schadensfälle, Todesfälle, die Mutter bzw. das Buch kennen, würde ich mich über entsprechende Hinweise sehr freuen - meine Kontaktdaten sind unten angegeben.

 


 

5. Wie versuchen die zuständigen Stellen und Behörden das Problem zu lösen?

Schon 1993 wurde in der Fachpublikation des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie ("Chemische Kampfstoffmunition in der südlichen und westlichen Ostsee") auf das gravierende Phosphorproblem an den Ostseestränden hingewiesen, eine fachliche Aufarbeitung aber auf Grund des damals in der betreffenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe bearbeiteten Schwerpunktthemas "Giftgas" abgelehnt.

Obwohl die damalige Umweltministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Petra Uhlmann, schon am 03.06.1992 per Presseinformation verlautbarte, dass dem Problem Phosphor an der Küste von Usedom zügig und gewissenhaft nachgegangen werden wird,

  • sind bis heute keine Räumungen der Phosphoraltlasten durchgeführt worden,

  • liegt bis heute keine umfassende Gefährdungsabschätzung und

  • kein zielgerichteter Managementplan bzgl. des Phosphorproblems auf Usedom vor.

Erste Maßnahmen wie Strandreinigung und das Aufstellen von Hinweisschildern haben sich als nicht ausreichend erwiesen, wie nachfolgend erörtert wird: 

 

Strandreinigung

In einem Gerichtsverfahren bzgl. Phosphorverbrennung eines Strandbesuchers vor dem Oberlandesgericht Rostock (AZ 1 U 170/98) hat im Jahr 2000 die verklagte Gemeinde angegeben, dass durch sie der Strand täglich morgens abgesucht und gereinigt wird.

Das Gericht stellte im Urteil 2001 hierzu fest: "Zum einen sind derartig kleine Phosphorreste regelmäßig nicht zu erkennen. Zum anderen können Phosphorreste fortlaufend an den Strand gespült werden, so dass eine Strandreinigung in den frühen Morgenstunden die Gefahr nicht beseitigen kann."

 

Hinweisschilder

In Gerichtsunterlagen findet sich der Hinweis, dass offensichtlich auf Grund der vielen Phosphorunfälle schon zu Zeiten der DDR in den Jahren vor der Wiedervereinigung Phosphor-Warnschilder im Strandbereich aufgestellt waren, die jedoch "im Interesse des aufstrebenden Tourismus bereits im Jahre 1990 abmontiert wurden".

Sollten Sie Kenntnisse über die Warnschilder zu DDR Zeiten besitzen, würde ich mich über entsprechende Hinweise sehr freuen - meine Kontaktdaten sind unten angegeben.

 

Erst durch eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines im Juli 1996 durch Phosphor verletzten Strandbesuchers vor dem Landgericht Stralsund sowie durch einen Fernsehbeitrag im ZDF (Frontal, 12. Mai 1998) über einen weiteren Vorfall aus September 1997 veranlasst, wurden Ende Mai 1998 neue Hinweisschilder an Strandzugängen auf Usedom aufgestellt, die auf die Phosphorproblematik beim Bernsteinsammeln aufmerksam machen sollen. Die Gemeinde sei der Pflicht zur Verkehrssicherung NICHT nachgekommen, entschieden die Richter.

Trotz dieser Schilder kommt es seit 1998 weiterhin regelmäßig zu Verbrennungen bei Strandbesuchern. Wie ist das zu erklären?

Bis zum Jahr 2008 waren die Hinweise, dass Hunde und Feuermachen am Strand verboten sind, optisch schon aus einiger Entfernung sehr gut erkennbar - im Gegensatz zu "Hinweise" auf eine lebensbedrohliche Gefahr (Bild 7 und 8).

 

Hinweisschild auf Usedom - Frühjahr 2005; Foto S. Nehring

Bild 7:

Hinweisschilder von 1998 bis 2008 an einem Strandzugang im Bereich der Gemeinde Karlshagen.

 

Hinweisschild Usedom - Frühjahr 2005; Foto S. Nehring

Bild 8:

Hinweisschild von 1998 bis 2008 für Strandbesucher auf Usedom mit offiziellen Angaben zum Umgang mit dem Kampfmittel Weißer Phosphor.

 

Ausgelöst durch die Schadensfälle in 2007 und 2008 und durch wiederholte Forderungen von Experten und Medien, die "Hinweisschilder" endlich als echte "Warnschilder" aufzustellen, wurden für die Saison 2009 die Schilder durch die zuständige Gemeinde optisch überarbeitet. Der wesentliche Text selbst und die Standorte der Schilder wurden nicht geändert (Bild 9).

 

Hinweisschild Usedom - Sommer 2009; Foto S. Nehring

Bild 9:

Optisch überarbeitetes Schild seit 2009 für Strandbesucher auf Usedom mit unveränderten offiziellen Angaben zum Umgang mit dem Kampfmittel Weißer Phosphor.

 

In den folgenden Jahren wurden diese neuen Schilder auch im Bereich anderer Gemeinden (z.B. Zinnowitz) aufgestellt. Nach Aussage eines Behördenvertreters sollen zur Saison 2012 knapp 70 Schilder vorhanden sein.

Erste kleine Schritte durch die zuständigen Behörden in die richtige Richtung. ABER:

  1. Die neuen Schilder stehen weiterhin nur an ausgewählten (nicht allen) Strandzugängen. Direkt auf den Stränden am Wasser stehen keine Schilder.

  2. Die "Hinweise" sind weiterhin nur auf Deutsch wiedergegeben, außerdem fehlen Symbole, damit auch Menschen ohne Deutschkenntnisse die "Hinweise" verstehen.

  3. Die Schilder stehen weiterhin etwas zurückgesetzt an den Zugängen und der wesentliche Text selbst ist weiterhin sehr klein geschrieben, so dass ein Lesen nicht für alle Besucher problemlos möglich sein wird.

  4. Weiterhin wird auch auf den neuen Schildern mit unverändertem Text das Sammeln und das Nachhausetransportieren von Bernstein, auch wenn es das Kampfmittel Weißer Phosphor ist, offiziell Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern von Behördenseite erlaubt (Bild 8 und 9).

Was sagt das Gesetz?

Aus einem Schriftsatz des Oberlandesgerichts Rostock vom 23.11.1999 zum Phosphorproblem auf Usedom: "Grundsätzlich hat der Verkehrssicherungspflichtige diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Badegast bzw. den Strandbesucher wirksam vor denjenigen Gefahren zu warnen, die über das übliche Risiko eines Strandbesuchs hinaus gehen und nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind. (...) Die Warnungen müssen mit der gebotenen Deutlichkeit erfolgen und auf die konkrete Gefahrenlage in einer Weise aufmerksam machen, dass sich der Adressat der Warnung darauf einstellen kann. (...) Dabei ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht für einen Strandabschnitt zu bedenken, dass dieser häufig von Kindern benutzt wird. Eine hierauf Bedacht nehmende Verkehrssicherung hat stets der kindlichen Unerfahrenheit, dem kindlichen Bewegungsdrang und in gewissen Grenzen auch dem typisch kindlichen Ungehorsam Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung dessen erscheint es nicht ausgeschlossen, dass sich nach einer Beweisaufnahme zur Gefährlichkeit und zur Häufigkeit des Aufkommens von Phosphorresten die Erforderlichkeit eines deutlicheren Hinweises als die zwischenzeitlich von der Gemeinde aufgestellte Warnung ergeben könnte [Anmerk.: Bezug ist die alte Version der Schilder; die seit 2009 optisch überarbeiteten neuen Schilder erfüllen die notwendige Verkehrssicherung aber weiterhin nicht, wie die aktuellen Schadensfälle sowie die folgenden rechtlichen Hinweise zeigen]."

Grundsätzlich ist nach der seit 1993 geltenden Kampfmittelverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Sammeln, Befördern und der Besitz jeglicher Art von Kampfmitteln Laien strengstens untersagt (§2 Abs. 1). Speziell ist es verboten, das Sammeln durch Jugendliche unter 18 Jahren und Kindern zu dulden (§2 Abs. 2). Nach Vorschriften z.B. über den Umgang mit Weißem Phosphor in der Schule ist es Lehrern verboten, Schülern Zugang zu dieser in die höchste Gefahrenkategorie eingeordneten Chemikalie (T+ sehr giftig) zu ermöglichen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich Kontakt mit Weißem Phosphor gelten insbesondere auch für werdende und stillende Mütter.

Diese rechtlich verbindlichen Vorgaben zum Umgang mit Weißen Phosphor werden auch durch die neuen Schilder weiterhin nicht berücksichtigt! 

Was sagt der Munitionsbergungsdienst?

Nach Aussagen des Munitionsbergungsdienstes MV wird aufgefundener Weißer Phosphor z.B. aus Brandbomben durch professionelle Munitionsräumer nur mit entsprechender Schutzausrüstung beseitigt. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass Weißer Phosphor niemals mit bloßen Händen angefasst wird, da er hoch giftig ist (siehe oben). Zur anschließenden fachgerechten Entsorgung wird Weißer Phosphor durch den Munitionsbergungsdienst nur in Spezialgefäßen mit sehr feuchtem Sand transportiert, um eine Selbstentzündung auszuschließen. Bei Transport mit einem Kraftfahrzeug werden die Spezialgefäße - nach mehreren dienstlichen Unfällen, bei denen Kraftfahrzeuge und Kampfmittelräumer des MBD zu Schaden gekommen sind - nur noch auf der Ladefläche von offenen Pritschenfahrzeugen des MBD transportiert.

Was kann noch passieren?

Die Angabe auf dem Schild "da Bernstein mit Phosphorteilchen verwechselt werden und sich beim Aufbewahren in Kleidung oder brennbaren Behältnissen entzünden kann." ist nur die halbe Wahrheit. Denn auch in den vorgeschlagenen Metallbehältnissen entzündet sich Weißer Phosphor nämlich nach einer gewissen Zeit von selbst. Der entstehende starke weiße Rauch (sehr gut im ZDF Film zu sehen) ist schwerer als Luft und ebenfalls hoch giftig (siehe oben). Was kann geschehen, wenn dies z.B. beim Autofahren nach Hause passiert?

Im März 2008 hatte eine junge Mutter am Strand von Usedom einen vermeintlichen Bernstein gefunden und eingesteckt. Erst etwa eine halbe Stunde später, als Fahrerin mit ihrem dreijährigen Kind im PKW sitzend, entzündete sich der Phosphor spontan, dicker Rauch entwickelte sich; die Mutter machte eine Vollbremsung (glücklicherweise war kein anderes Auto direkt hinter ihr), sprang aus dem Auto (glücklicherweise kam kein anderes Auto ihr entgegen), und riss instinktiv die Hose herunter. Trotz dieser schnellen Reaktion kam es zu einer großflächigen Verbrennung dritten Grades am Oberschenkel. Beim Löschversuch verletzte sich zudem eine weitere Person.

Auch weitere Angaben auf dem Schild sind absolut unzureichend. Z.B. sollte (!)  Bernstein bzw. Weißer Phosphor nicht in der Kleidung aufbewahrt werden, aber in der Hand wäre es ohne weiteres erlaubt, trotz der Giftigkeit und spontaner Entzündung, die zudem mit starker Klebrigkeit des Phosphorstücks verbunden ist. Auch die Formulierung "Für den normalen Badebetrieb besteht keine Gefahr" ist in seiner Absolutheit auf Grund der Schadensfallarten (siehe oben) äußerst kritisch zu hinterfragen.

Welche Kompetenz und Verantwortung besitzt die Strandwacht?

Und "In Zweifelsfällen berät Sie die nächstgelegene Strandwacht" ist eine trügerische Sicherheit, denn die Strandwacht besteht aus Laien hinsichtlich Kampfmittel (dürfen "nicht-ausgebildete Munitionsräumer" überhaupt Kampfmittel beurteilen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn sie sich irrt und es zu einem Schaden kommt?). Zusätzlich ist eine Strandwacht nur zu sehr ausgewählten Zeiten überhaupt vor Ort; und wo findet man sie eigentlich? Zumal Phosphor sich ohne weiteres innerhalb kürzester Zeit entzünden kann.

Und wie prüft ein Bernsteinsammel-Profi, wenn er sich nicht sicher ist, ob es sich um einen normalen Stein oder um Bernstein handelt: Er leckt daran, tippt ihn an die Zähne oder beißt sogar darauf.

Und was machen Kleinkinder am Strand gern? Sie stecken vieles einfach in den Mund.

Was ist mit munitionsbelasteten Flächen an Land?

Es sind auf Usedom aber aktuell nicht nur die Strandbereiche mit Munition verseucht, sondern die Bombardierungen galten ja eigentlich der Heeresversuchsanstalt Peenemünde. Bis heute gelten daher vor allem zwischen Trassenheide und Peenemünde mehrere große Landflächen als munitionsbelastet - im Gegensatz zum Strandbereich sind diese Gebiete jedoch eingezäunt und es wird sehr eindringlich vor der Lebensgefahr gewarnt (Bild 10). Gilt hier für die Behörden eine andere Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht?

 

Bild 10:

Warnschild auf Usedom - So warnen die Behörden vor munitionsbelasteten Flächen an Land.

 

Strand- und Badeordnung

Bis zum Jahr 2008 wurden Munitionsreste nur in der "Strandsondernutzungssatzung" der Gemeinde Karlshagen thematisiert.

Nach § 12 der "Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet des Seebades Karlshagen" aus dem Jahr 2001 war jeder Vermieter von Ferienunterkünften verpflichtet, die Satzung für die Gäste sichtbar auszulegen. Bzgl. des Phosphorproblems wurde in § 11 "Bernsteinsammeln" ausgeführt:

"Beim Sammeln von Bernsteinen besteht Unfallgefahr, weil Phosphorpartikel von Munitionsresten aus dem 2. Weltkrieg mit Bernstein verwechselt werden können. Bernsteine sind grundsätzlich in Metallbehältnissen aufzubewahren und keinesfalls in der Bekleidung oder in brennbaren Behältnissen.

Da sich Phosphor im trockenen Zustand und bei Erwärmung entzündet, kann dies bei Lagerung in Kleidungsstücken zu schweren Verbrennungen führen."

Im Jahr 2008 wurde die Strandsondernutzungssatzung in die neue "Satzung über die Strand- und Badeordnung" überführt und jeweils für alle Gemeinden im Amt Usedom-Nord erlassen. Der Text zum "Bernsteinsammeln" wurde hierbei ohne Veränderung jetzt als § 12 übernommen.

Wie bei den o.g. Hinweisschildern ausgeführt, entsprechen die Angaben und Hinweise auch in dieser neuen rechtsverbindlichen Satzung weiterhin nicht den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Umgang mit Kampfmitteln aus der seit 1993 geltenden Kampfmittelverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Seekarte

Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass eine relevante Munitionsbelastung in einem Seegebiet vorhanden ist, muss das betreffende Gebiet auf Seekarten als "Unrein (Munition)" eingezeichnet werden, damit es zu keinen Schadensfällen u.a. in der Schifffahrt und Fischerei kommt. Insgesamt gibt es an der deutschen Ostseeküste offiziell aktuell 17 derartig gekennzeichnete Gebiete (Bild 11); das Phosphorproblemgebiet zwischen Peenemünde und Trassenheide gehört nicht dazu, obwohl hier seit Jahrzehnten den Behörden bekannt ist, dass eine Mindestbelastung von 70 Tonnen Munition / Quadratkilometer vorliegt. An der deutschen Nordseeküste werden ab einer bekannten Munitionsbelastung von mehr als 0,5 Tonnen / Quadratkilometer entsprechende Gebiete ausgewiesen.

 

Bild 11:

Auf Seekarten mit "Unrein (Munition)" ausgewiesene sowie weitere munitionsbelastete Gebiete.

 

Wer ist für eine derartige Ausweisung verantwortlich?

Die Bundestagsfraktion der FDP hat nach dem ZDF Film im Dezember 2005 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung bzgl. Munitionsaltlasten in der Ostsee und speziell bzgl. der Phosphorproblematik auf Usedom gestellt (Drs. 16/286). U.a. wollte die FDP wissen:

"Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass die Fläche [vor Usedom] in den Seekarten als Munitionsverdachtsfläche registriert und untersucht werden sollte, ob sie ein Gefahrenpotenzial darstellt?"

Hierauf führte die Bundesregierung im Januar 2006 in ihrer Antwort (Drs. 16/353) aus:

"Die Bewertung der Fläche obliegt dem zuständigen Bundesland."

D.h., die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern trägt alleine die Verantwortung hinsichtlich Einschätzung des Gefahrenpotenzials der Rüstungsaltlasten in ihren eigenen Küstengewässern. Speziell auch der Eintrag auf Seekarten obliegt der Beurteilung der zuständigen Bundesländer.

Bisher hat die Landesregierung MV jedoch keine hinreichenden Untersuchungen durchgeführt und keine fundierte Gefährdungsabschätzung vorgelegt.

 


 

6. Welche sinnvollen Maßnahmen gibt es, um Schadensfälle bei Strandbesuchern in Zukunft zu verhindern?

Nur auf Basis einer sach- und fachgerechten Bewertung aller Erkenntnisse sind eine zukunftsorientierte Lösung und der nachhaltige Schutz aller Strandbesucher auf Usedom - Einheimische und Urlauber - zu gewährleisten.

Die Gemeinden und Behörden sollten sich ihrer Fürsorgepflicht gegenüber jedem Strandbesucher bewusst sein (Bild 12). Zumindest zu Zeiten der DDR waren Verbote kein Problem. So durfte nach Aussage eines Zeitzeugen in den 1980iger Jahren der Strand von Trassenheide nicht betreten werden, da an mehreren Stellen Phosphor aus dem 2. Weltkrieg angespült worden sei.

 

Bernsteinsammler; Foto S. Nehring

Bild 12:

Bernsteinsammeln an den Usedomer Stränden - in Zukunft wieder gefahrlos möglich?

 

Bis heute - über 60 Jahre nach Kriegsende - gibt es keine Informationen darüber, wie viele Spreng- und Brandbomben (und wie viel Phosphor und andere giftige Stoffe) noch in direkter Strandnähe in welchem Zustand liegen. Hat sich der bekannte Bombenteppich durch die Meeresströmung weiter ausgebreitet? Besteht heute vielleicht schon eine Gefahr für die weiter östlich gelegenen Seebäder Basin, Heringsdorf, Ahlbeck? Wo liegen weitere Munitionsaltlasten? Wie hoch ist die Partikeldichte von z.B. Weißem Phosphor im Wasser und im Sand der Strände? Wie viele Fälle von Phosphorverbrennungen und anderen Schadensarten sind bei den Behörden, beim DLRG, in der Bevölkerung, in Kliniken und bei niedergelassenen Ärzten bekannt?

 

Auf Grund der Erkenntnislage lassen sich folgende Empfehlungen für den Bereich Usedom aussprechen:

  • Nur durch eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse und die Durchführung entsprechender Vor-Ort-Untersuchungen zur Verbreitung, Menge und Zustand der Kampfmittelaltlasten vor den Stränden sowie durch die anschließende Erstellung einer fundierten Gefährdungsabschätzung kann die Art der zukünftigen Strandnutzung festgelegt werden.

  • So lange die Gefährdungsabschätzung nicht vorliegt, ist mindestens ein Bernsteinsammelverbot im Bereich der bekannten Unfallzone eine sinnvolle Maßnahme, die das Leben und die Gesundheit der Strandbesucher nachhaltig schützt.

  • Auch die seit 2009 neu aufgestellten Schilder für Strandbesucher sind fachlich, sprachlich und optisch ungenügend und dringend zu überarbeiten sowie als echte Warnschilder entlang des gesamten bekannten Phosphorproblemgebietes direkt am Wasser in ausreichender Stückzahl aufzustellen.

  • Die Satzungen über die Strand- und Badeordnung der betroffenen Gemeinden sind fachlich zu überarbeiten; weitere frei zugängliche Informationsportale sollten eingerichtet werden.

  • Alle neuen Phosphorfunde an den Stränden und alle neuen Schadensfälle sind in einer öffentlich zugänglichen Statistik durch die Gemeinden und durch die Landesregierung vollständig zu dokumentieren. 

  • Auch ein Badeverbot sollte, so lange keine Erkenntnisse über die Partikeldichte von Weißem Phosphor in der Wassersäule vorliegen, aus Vorsorgegründen in Erwägung gezogen werden.

  • Um langfristig die Einschränkungen für den Tourismus und die Gefahr für Strandbesucher zu minimieren, wäre eine gezielte Räumung der noch im betreffenden Küstenabschnitt liegenden Munition und Munitionsreste wesentlich. 

  • So lange keine umfassende Räumung durchgeführt worden ist, ist auf Seekarten das Gebiet vor Usedom auf Grund der akuten Gefahrenlage mit „Unrein (Munition)“ zu kennzeichnen.

 

 

Munition im Meer und an unseren Stränden

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Dr. Stefan Nehring

 

 


 

Epilog

 

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Fachzeitschriften

Nehring, S. (2020): Die Büchsen der Pandora - Giftgasversenkung durch die Alliierten in der Lübecker Bucht. – Waterkant, Web-Publikation.

Nehring, S. (2020): Bombenalarm in der Kadetrinne. – MarineForum 10/2020: 32-34. -- kann als pdf-file per E-Mail an stefan-nehring@web.de angefordert werden.

Nehring, S. (2020): Explosive Altlasten unter Wasser. – MarineForum 1+2/2020: 34-37. -- kann als pdf-file per E-Mail an stefan-nehring@web.de angefordert werden.

Nehring, S. (2019): Minensprengung sorgt für Zündstoff: Bundesmarine ignoriert beharrlich Belange des Naturschutzes. – Waterkant 4/2019: 35-36. [1 MB]    http://www.waterkant.info

Nehring, S. (2019): Munitionsbelastung größer als bisher angenommen. – Waterkant 2/2019: 4. [3 MB]    http://www.waterkant.info

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